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Interview: Patientendaten-Schutz-Gesetz erfordert Umsetzung des Sicherheitsstandards B3S

Mehr Sicherheit für die Krankenhaus-IT

Am 1. Januar 2022 tritt das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“, kurz Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), in Kraft. Damit geht auch die Einführung der elektronischen Patientenakte einher, mit der die Kommunikation zwischen Patienten und klinischen Einrichtungen vereinfacht und endlich die Zettelwirtschaft abgelöst werden soll. Krankenhäuser stehen dann in der Pflicht, die im Sicherheitsstandard B3S Krankenhaus geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund spricht Mark Haenel, Account Manager bei CONTECHNET, im Interview mit Netzpalaver über die derzeitige Ist-Situation in Krankenhäusern. Da in Gesundheitseinrichtungen meist noch das Fachpersonal in der IT und der Medizintechnik fehlt, stellt die Umsetzung der neuen Regelungen eine große Herausforderung dar. Denn im PDSG ist festgelegt, dass es ab dem kommenden Jahr klare Regeln für Datenschutz, IT-Sicherheit und Informationssicherheit geben soll. Damit einhergehend muss auch ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) eingeführt werden.

Mark Haenel beantwortet im Netzpalaver-Interview folgende Fragen:

  • Warum wurde das Patientendaten-Schutz-Gesetz erlassen bzw. was sind die Neuerungen zu vorhandenen Gesetzen?
  • Wie sieht die Ist-Situation in Krankenhäusern derzeit aus?
  • Welche Anforderungen gelten nun für wen? Und welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden?
  • Auch wenn es eine gesetzliche Vorgabe ist: Können Kliniken daraus auch Vorteile für sich erzielen?
  • Welche Vorgehensweise empfiehlt CONTECHNET für die Umsetzung des Sicherheitsstandards B3S Krankenhaus?

Hier können Sie sich das Video-Interview zum Thema B3S Krankenhaus ansehen:

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